
Seit dem 27. September 2026 gilt: Wer grün wirbt, muss es belegen können.
Die neue Rechtslage
Mit der EU-Richtlinie 2024/825, der sogenannten EmpCo-Richtlinie, haben sich die Regeln für Umweltaussagen deutlich verschärft. In Deutschland wurde sie über das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt, das zum 27. September 2026 in Kraft getreten ist (GvW Graf von Westphalen). Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sind allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „energieeffizient“ ohne entsprechenden Nachweis verboten. Aussagen zu neutralem oder reduziertem Treibhausgasausstoß, die ausschließlich auf Kompensation beruhen, ebenso. Auch Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030“ brauchen einen belastbaren Nachweis (Umweltpakt Bayern, IZU).
Hintergrund ist ein echtes Vertrauensproblem. Laut einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 waren 53,3 % der geprüften Umweltaussagen vage, irreführend oder unfundiert, 40 % waren gar nicht belegt (Vertretung der EU-Kommission in Deutschland).
Was wir in der Praxis sehen
Die gute Nachricht: Die neuen Regeln bestätigen, was in der Kommunikation ohnehin am besten funktioniert. Bei einem Logistikunternehmen erzielten die konkreten Belege die größte Wirkung: ein neuer E-Trailer, der Test eines E-Lkw, ein Video mit einem Partner für Ladeinfrastruktur. Abstrakte Nachhaltigkeitsclaims blieben dagegen deutlich hinter diesen Inhalten zurück. Auch ein Beitrag, der erklärt, wie Crossdocking Umwege und damit Emissionen spart, kam gut an. Er macht einen Prozess sichtbar, statt eine Eigenschaft zu behaupten.
Eine Unternehmensgruppe aus dem Bereich Nachhaltigkeit zeigt, wie groß das Interesse an verständlicher Erklärung ist: Ihre TikTok-Videos kamen 2024 auf rund 6.000 Views, ein Jahr später auf über 4,5 Millionen. Nachhaltigkeit ist kein trockenes Thema, wenn man sie konkret macht.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Prüfen Sie Ihre bestehenden Aussagen auf Website, Social Media, Verpackungen und in Broschüren. Ersetzen Sie pauschale Begriffe durch konkrete, nachprüfbare Fakten: Wie viele Kilometer fährt Ihr Fuhrpark elektrisch? Wie viel Material spart Ihr Mehrwegsystem? Was hat sich in Ihrer Produktion verändert? Zeigen Sie die Maßnahme, nicht nur das Ergebnis. Und lassen Sie Umweltaussagen im Zweifel rechtlich prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Konkret statt pauschal. Belegt statt behauptet. So wird Nachhaltigkeit zum echten Wettbewerbsvorteil.


